Mit dem Erhalt des Sonderpilotenscheins hast du deine Ausbildung zum Paragleiterpiloten abgeschlossen und kannst jetzt weltweit fliegen. Mit etwas Flugpraxis hast du die Möglichkeit, folgende Zusatzberechtigungen zu erwerben:
Diese Zusatzberechtigungen werden im Pilotenschein eingetragen, sind aber nicht als Plicht zu absolvieren.
Die meisten Piloten machen ein bis zwei Jahre nach der Sonderpilotenausbildung die Überlandberechtigung. Die Tandemberechtigung lassen wir nur überdurchschnittliche Piloten absolvieren.
